Seniorenmobile bis 15 km/h - langsamer, aber mit vielen Vorteilen
Seniorenmobil in der Einstufung "motorisierter Krankenfahrtstuhl" (bis 15 km/h) dürfen in Schrittgeschwindigkeit überall dort fahren dürfen wo Fußgängerverkehr zulässig ist, also z.B. auf Fußwegen, in Fußgängerzonen, auf Feld- und Waldwegen.
23 Sep 2024