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Führerschein

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Seniorenmobile als "motorisierter Krankenfahrtstuhl" (bis 15 km/h) dürfen in Schrittgeschwindigkeit auf Fußwegen, in Fußgängerzonen, auf Feld- und Waldwegen fahren
Je nach Seniorenmobil sind verschiedene gesetzliche Vorschriften zu beachten, z.B. Nutzung oder Verbot von Fußgängerzonen, Geh- und Radwegen sowie bei Anbringung von Warntafel, Tempo-Aufklebern (10) (15) (25), Versicherungskennzeichen usw.
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